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Interview mit Carsten Zenner, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA), Köln. ![]() 1. In den letzten Monaten mußten alle Zigarettenautomaten von 4,-- auf 5,-- Euro bzw. für Großpackungen von 5,-- auf 6,-- Euro umgestellt werden. Wie viele Automaten waren für Sie hiervon betroffen? Grundsätzlich sind alle Zigarettenautomaten im Bundesgebiet (derzeit ca. 400.000) von der Änderung der Packungsgröße sowie der Kleinverkaufspreise durch die Hersteller von Fabrikzigaretten betroffen. Die Umstellung der Geräte auf Packungsformate mit mindestens 19 Stück Inhalt muss bis 31.12.2009 abgeschlossen sein. 2. Welche rechtliche Grundlage hat diese Aktion angeordnet? Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen. Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG) Der Tabakwarengroßhandel und der Automaten aufstellende Handel haben diese Regelung mitgetragen. 3. Gibt es eine offizielle Begründung für die Umrüstung? Siehe oben. 4. Ist diese Umstellung ein Vorbote für die nächste Tabaksteuer-Erhöhung? Die gesetzliche Vorgabe zum Mindestpackungsinhalt ist nicht in einen Zusammenhang mit steuerpolitischen Maßnahmen zu stellen. 5. Welche Kosten hat die Umrüstung verursacht – wer trägt diese? Eine generelle Aussage lässt sich hierzu nicht tätigen. Kosten die betriebsindividuell im Zusammenhang mit der Umstellung der Geräte angefallen sind, trägt das Betreiberunternehmen. 6. Wann erleben wir die ersten Automaten, die Geldscheine annehmen? Vornehmlich im "unbedienten" Außenbereich kann bereits an immer mehr Geräten neben der GeldKarte und Münzen auch mit Scheinen bezahlt werden. Diese Umrüstung geht mit einem sehr hohen finanziellen Investitionsaufwand für die Betreiberunternehmen einher, so dass hier nur schrittweise und nach wirtschaftlichen Grundprinzipien verfahren werden kann. 7. Gibt es auch reine Nichtraucher-Gastronomie, in denen man Ihre Automaten finden kann? Rauchverbot heißt nicht Verkaufsverbot. Ob in einem reinen Nichtraucher-Lokal ein Automat augestellt wird, hängt im Wesentlichen vom Wirt selbst sowie der Wirtschaftlichkeit des Stellplatzes ab. 8. Hat das Nichtraucherschutzgesetz Ihre Geschäftszahlen beeinflußt? Neben den Nichtraucherschutzgesetzen des Bundes sowie der Länder gab es in den vergangenen Jahren auch tabaksteuer- und jugendschutzpolitische Anpassungen, die in der Summe zu einer deutlichen Reduzierung des Gesamtkonsums von in Deutschland versteuerten Tabakwaren (vornehmlich Zigaretten) geführt haben. Gleichzeitig stieg das Volumen nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten bis auf 24 Mrd. Stück pro Jahr an. Eine Bewertung, welchen Anteil an dieser negativen Entwicklung allein die Gesetze der Länder zum Nichtraucherschutz hatten/haben, lässt sich nicht vornehmen. Interview: Redaktion rauchergastro-bw.de Zurück |
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